Печь бана ссылокRiedhammer
TF-12/80/12-E
Печь бана ссылок
Riedhammer
TF-12/80/12-E
Год выпуска
1989
Состояние
Бывшее в употреблении
Местоположение
Steinbach am Wald 

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Данные машины
- Описание оборудования:
- Печь бана ссылок
- Производитель:
- Riedhammer
- Модель:
- TF-12/80/12-E
- Год выпуска:
- 1989
- Состояние:
- хорошее состояние (б/у)
- Функциональность:
- непроверенное
ЦЕНА И МЕСТОПОЛОЖЕНИЕ
- Местоположение:
- 96 Steinbach am Wald, Deutschland
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ПОДРОБНОСТИ
- Код объявления:
- A18130731
- Последнее обновление:
- в 31.12.2024
ОПИСАНИЕ
Температура обжига до макс.
Dqvcbl
Электронный нагрев
В наличии множество аксессуаров (буферный накопитель, нагревательные провода, датчики и т. д.). Духовка была куплена как новая после ликвидации компании и хранилась. На дисплее шкафа управления отображается чуть более 7000 кВт общей потребляемой мощности.
Вилочные погрузчики и бронированные ролики для погрузки на месте.
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Поставщик
Контактное лицо: Г-н Maximilian Wiesel
Flurstraße 12
96337 Ludwigsstadt, Германия
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Wartung, Reparatur und Service für Oberflächenschleifmaschinen sowie Absauganlagen.
Industriemaschinen-/ Ersatzteilhandel.
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Angaben gemäß § 5 TMG
W&D Service GmbH
Flurstraße 12
DE-96337 Ludwigsstadt
Handelsregister: HRB 6750
Registergericht: Amtsgericht Coburg
Vertreten durch:
Maximilian Wiesel und Christian Dressel
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 9261 / 737 01 85
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE346674595
Redaktionell Verantwortliche:
W&D Service GmbH
Vertreten durch Maximilian Wiesel und Christian Dressel
W&D Service GmbH
Flurstraße 12
DE-96337 Ludwigsstadt
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der W&D SERVICE GMBH
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten grundsätzlich für alle Leistungen und Lieferungen der W&D SERVICE GMBH, Kronach nachfolgend als W&D SERVICE GMBH bezeichnet. Diese gelten insbesondere für Leistungen im Rahmen von Montagen und Wartungen von Maschinen und Anlagen sowie für den Verkauf von neuen oder gebrauchten oder generalüberholten Maschinen.
1.2 Abweichende Einkaufs- Beschaffungs- und Geschäftsbedingungen von Auftraggebern/Käufern die nicht ausdrücklich durch die Geschäftsleitung der W&D SERVICE GMBH schriftlich anerkannt und bestätigt worden sind, finden keine Anwendung und sind für uns unverbindlich. Dieses gilt auch, wenn den Bedingungen des Auftraggebers/Käufers nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.3 Die AGB der W&D SERVICE GMBH gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Auftraggebern/Käufern. Mit der Einbeziehung der AGB wird ein Rahmenertrag für künftige Rechtsgeschäfte geschlossen.
1.4 Die AGB können jederzeit auf unsere Homepage eingesehen und als Download-Datei heruntergeladen werden.
2. Angebote und Aufträge
2.1 Alle Angebote der W&D SERVICE GMBH sind freibleibend bis zum Festabschluss. Mündliche Nebenabreden bedürfen für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Alle Angebote sind, soweit nicht anders angeboten, und/oder vereinbart auf Basis einer durchgehenden Durchführung der Leistungen und Lieferungen erstellt. Ergibt sich während der Vertragsausführung, dass zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Lieferung und Leistungen Mehrleistungen erforderlich sind, die mit dem vertraglich vereinbarten Umfang nicht gedeckt sind, bedarf die Ausführung der Zustimmung der W&D SERVICE GMBH und gelten als Zusatzvertrag.
2.3 Zusatzverträge sind schriftlich zu bestätigen und mit der W&D SERVICE GMBH-abzustimmen.
2.4. Die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergenstandes umfassend fest. Angaben zum Gewicht, Maßen, Gebrauchtwerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten sind circa Angaben. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernde Beschreibung des Liefergegenstandes. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, die Aufgrund rechtlichen Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig.
2.4 Das Montage- und Servicepersonal der W&D SERVICE GMBH hat keine Vertretungsvollmacht.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der W&D SERVICE GMBH bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber/Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
3.2 Dem Auftraggeber/Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für die W&D SERVICE GMBH; wenn der Wert des der W&D SERVICE GMBH gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht der W&D SERVICE GMBH gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt die W&D SERVICE GMBH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit die W&D SERVICE GMBH nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich W&D SERVICE GMBH und der Auftraggeber/Käufer darüber einig, dass der Auftraggeber/Käufer der W&D SERVICE GMBH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des der W&D SERVICE GMBH gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit der W&D SERVICE GMBH nicht gehörender Ware. Soweit die W&D SERVICE GMBH nach dieser Ziffer 3 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Auftraggeber/Käufer sie für die W&D SERVICE GMBH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
3.3 Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber/Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die W&D SERVICE GMBH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom W&D SERVICE GMBH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der W&D SERVICE GMBH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
3.4 Verbindet der Auftraggeber/Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom W&D SERVICE GMBH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
3.5 Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber/Käufer zur Einziehung der gemäß dieser Ziffer 3 (Eigentumsvorbehalt) an die W&D SERVICE GMBH abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber/Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die W&D SERVICE GMBH weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers/Käufers, ist die W&D SERVICE GMBH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers/Käufers zu widerrufen. Außerdem kann die W&D SERVICE GMBH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber/Käufer gegenüber den Abnehmern verlangen.
3.6 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber/Käufer der W&D SERVICE GMBH die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
3.7 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber/Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber/Käufer der W&D SERVICE GMBH unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber/Käufer erfolgt. Der Auftraggeber/Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
3.8 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der W&D SERVICE GMBH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die W&D SERVICE GMBH auf Wunsch des Auftraggebers/Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der der W&D SERVICE GMBH zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Die W&D SERVICE GMBH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
3.9 Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die W&D SERVICE GMBH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber/Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der W&D SERVICE GMBH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
4. Rügepflicht / Abnahme
4.1 Der Auftragnehmer/Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware der W&D SERVICE GMBH schriftlich anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind schriftlich und so detailliert wie dem Auftragnehmer/Käufer möglich zu beschreiben.
4.2 Zeigt der Auftragnehmer/Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung der W&D SERVICE GMBH nicht besteht, und hatte der Auftragnehmer/Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Auftragnehmer/Käufer der W&D SERVICE GMBH den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Auftragnehmer/Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist die W&D SERVICE GMBH insbesondere berechtigt, die bei W&D SERVICE GMBH entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Auftragnehmer/Käufer verlangte Reparatur, vom Auftragnehmer/Käufer erstattet zu verlangen.
4.3 Soweit eine Abnahme erfolgt muss, gilt der Liefergegenstand als abgenommen, wenn der Liefergegenstand geliefert bzw. bei geschuldeter Inbetriebnahme in Betrieb genommen wurde und der Auftragnehmer über die vorgenannte Abnahmefiktion informiert worden ist. Unabhängig hiervon tritt eine Abnahme mit Ablauf von 10 Werktagen nach Lieferung und/oder Inbetriebnahme ein.
4.4. Bei Serviceleistungen ist die ordentliche und fachgerechte Ausführung mit Beendigung der Leistung durch den Auftraggeber mit einem Abnahmeprotokoll zu bestätigen. Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt unverzüglich, spätestens einen Werktag nach Fertigmeldung durch die W&D SERVICE GMBH.
4.5. Die Serviceleistung gilt, auch ohne weitere Fristsetzung durch die W&D SERVICE GMBH und ohne Abnahme des Auftraggebers als erfüllt, wenn fünf Werktage nach Bekanntgabe der Fertigstellung durch die W&D SERVICE GMBH verstrichen sind.
4.6.Offensichtliche Mängel der Serviceleistung sind der W&D SERVICE GMBH durch den Auftraggeber unverzüglich nach bekannt werden anzuzeigen. Bei Mängeln, welche die W&D SERVICE GMBH zu vertreten hat, erfolgt eine Nachbesserung/Änderung oder Mängelbeseitigung grundsätzlich nur durch das Personal der W&D SERVICE GMBH. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Auch in diesem Falle ist die W&D SERVICE GMBH unverzüglich zu verständigen. Bei einer Schadensregulierung verpflichtet sich der Auftraggeber unverhältnismäßige Kosten zu vermeiden und bei der Regulierung mitzuwirken.
5. Verjährung / Gewährleistung / Sachmängel
5.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt sechs Monate. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.
5.2 Der W&D SERVICE GMBH stehen auch bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung zu.
5.3 Die W&D SERVICE GMBH ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. -herstellung verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. Der W&D SERVICE GMBH ist für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung eine Frist von 6 Wochen einzuräumen. Ist die Lieferung/Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Ziffer 5 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen.
6. Haftung / Schadenersatz
6.1 Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.
6.2 Die Ausschluss- bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die W&D SERVICE GMBH, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
6.3. Der Ausschluss und die Verjährungsfristen gem. Ziffer 5.1 und 5.2 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die W&D SERVICE GMBH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Ausschluss bzw. die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6.4 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache.
6.5 Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
6.6 Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die W&D SERVICE GMBH bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen.
6.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.8 Die W&D Service GmbH schließt die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden an den zu wartenden Maschinen aus. Mögliche Schadenersatzansprüche werden auf die übliche, vorhersehbare Schadensumme begrenzt.
6.9 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.10 Die W&D SERVICE GMBH haftet nicht für Schäden, die durch einen Subunternehmer entstanden sind. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Bestellung einen Regressverzicht gegenüber der W&D SERVICE GMBH für derartige Schäden.
6.11 Soweit Schäden durch von W&D Service Gmbh eingebaute Ersatz- oder Neuteile verursacht werden, wird der Schaden auf den Wert der Ersatz- Neuteile begrenzt. Ausdrücklich ausgeschlossen werden sogenannte Weiterfressende Schäden an den zu wartenden Maschinen und Schäden, die auf den gesamten oder teilweisen Ausfall der Maschine beruhen. Ebenso wird eine Haftung für den entgangenen Gewinn oder die durch eine Betriebsunterbrechung entstanden weiteren Schäden ausgeschlossen.
6.12 W&D Service GmbH verpflichtet sich eigene Schadensersatzansprüche gegenüber Lieferanten, soweit diese aus der Lieferung oder dem Verbau der Ersatz- und Neuteile bestehen, an den Auftraggeber abzutreten.
7. Verzögerung
7.1 Wird die von der W&D SERVICE GMBH geschuldete Lieferung bzw. Leistung zwingend durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert (z.B. unabwendbare Ereignisse, höhere Gewalt etc.), so verlängert sich eine vereinbarte Leistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Der Auftraggeber wird von uns unverzüglich nach bekannt werden unterrichtet.
7.2 Sollten Verzögerungen seitens des Auftraggebers (z.B. Materiallieferung, bauliche Maßnahmen) eintreten, so hat uns dieser ebenfalls von der Verzögerung unverzüglich zu unterrichten. Die vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich ebenfalls um die Dauer der Verzögerung.
7.3 Die W&D SERVICE GMBH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der W&D SERVICE GMBH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der W&D SERVICE GMBH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle der Ziffer 7.3 Satz 1 und S. 2 wird die Haftung der W&D SERVICE GMBH wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 25 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 25 % des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach Ziffer 7.3 Satz 1 gegeben ist. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Preise, Liefer- bzw. Leistungsumfang
8.1 An die abgegebenen Preise halten wir uns, soweit nicht anders vereinbart, solange wie im vorliegenden Angebot angegeben.
8.2 Die angebotenen Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Festpreise und verstehen sich rein netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zu dem bei Lieferung bzw. Leistung jeweils gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet.
8.3 Sollten sich Änderungen zum vertraglich vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsumfang oder zum Wartungsablauf ergeben, behält sich die W&D SERVICE GMBH Preisanpassungen vor.
8.4 Sollten Unterbrechungen bzw. Verzögerungen bei der Durchführung der Lieferung bzw. Leistung eintreten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden eventuelle Wartezeiten, entstehende Mehrkosten sowie möglicherweise zusätzliche An- und Abreisen getrennt in Rechnung gestellt und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Arbeitsdurchführung
9.1 Die W&D SERVICE GMBH führt die Arbeiten grundsätzlich selbstständig unter Stellung eigenen Aufsichtspersonals, Handwerkszeug und üblicher Hilfsmittel durch.
9.2 Die W&D SERVICE GMBH ist grundsätzlich berechtigt für Lieferungen und Leistungen Subunternehmer einzuschalten.
9.3 Die W&D SERVICE GMBH kann für den für die Wartungsarbeiten notwendigen Zugang zu den Maschinen Mitarbeiter des Auftraggebers anfordern. Ebenso die Bereitstellung von Hebezeugen oder ähnlichen Hilfsmitteln.
9.4 Die W&D SERVICE GMBH sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen zur Unfallverhütung. Darüber hinaus hat der Auftraggeber uns spezielle Anforderungen zu Sicherheitsvorschriften vor Auftragserteilung bekannt zu geben. Nachträgliche Bekanntgaben dieser Art, können Preisanpassungen zur Folge haben, die vom Auftraggeber zu erstatten sind.
9.5 Der Auftraggeber hat uns alle Informationen, die für die ordentliche und fachgerechte Lieferung und Leistung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
9.6 Der Auftraggeber sorgt für freien und ungehinderten Zugang zu den Wartungsbereichen sowie dafür, dass die Maschinen in einem wartungsfähigen Zustand sind.
10. Zahlung und Aufrechnung
10.1 Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, rein netto ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
10.2 Aufrechnungen mit Gegenansprüchen jeglicher Art sind nur zulässig, wenn diese Ansprüche durch die W&D SERVICE GMBH anerkannt, unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
11. Datenschutz
10.1 Die Daten des Auftraggebers werden, sofern diese für die Abwicklung und Durchführung der Aufträge benötigt werden, gespeichert. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, stimmt der Auftraggeber zu. Seine Daten dürfen ohne Zustimmung nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
12. Sonstiges
12.1 Gerichtsstand für alle Lieferungen bzw. Leistungen ist Kronach.
12.2 Auf die Verträge mit der W&D SERVICE GMBH und alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
12.3 Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
W&D Service GmbH
Flurstraße 12
DE-96337 Ludwigsstadt
Handelsregister: HRB 6750
Registergericht: Amtsgericht Coburg
Vertreten durch:
Maximilian Wiesel und Christian Dressel
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 9261 / 737 01 85
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE346674595
Redaktionell Verantwortliche:
W&D Service GmbH
Vertreten durch Maximilian Wiesel und Christian Dressel
W&D Service GmbH
Flurstraße 12
DE-96337 Ludwigsstadt
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der W&D SERVICE GMBH
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten grundsätzlich für alle Leistungen und Lieferungen der W&D SERVICE GMBH, Kronach nachfolgend als W&D SERVICE GMBH bezeichnet. Diese gelten insbesondere für Leistungen im Rahmen von Montagen und Wartungen von Maschinen und Anlagen sowie für den Verkauf von neuen oder gebrauchten oder generalüberholten Maschinen.
1.2 Abweichende Einkaufs- Beschaffungs- und Geschäftsbedingungen von Auftraggebern/Käufern die nicht ausdrücklich durch die Geschäftsleitung der W&D SERVICE GMBH schriftlich anerkannt und bestätigt worden sind, finden keine Anwendung und sind für uns unverbindlich. Dieses gilt auch, wenn den Bedingungen des Auftraggebers/Käufers nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.3 Die AGB der W&D SERVICE GMBH gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Auftraggebern/Käufern. Mit der Einbeziehung der AGB wird ein Rahmenertrag für künftige Rechtsgeschäfte geschlossen.
1.4 Die AGB können jederzeit auf unsere Homepage eingesehen und als Download-Datei heruntergeladen werden.
2. Angebote und Aufträge
2.1 Alle Angebote der W&D SERVICE GMBH sind freibleibend bis zum Festabschluss. Mündliche Nebenabreden bedürfen für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Alle Angebote sind, soweit nicht anders angeboten, und/oder vereinbart auf Basis einer durchgehenden Durchführung der Leistungen und Lieferungen erstellt. Ergibt sich während der Vertragsausführung, dass zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Lieferung und Leistungen Mehrleistungen erforderlich sind, die mit dem vertraglich vereinbarten Umfang nicht gedeckt sind, bedarf die Ausführung der Zustimmung der W&D SERVICE GMBH und gelten als Zusatzvertrag.
2.3 Zusatzverträge sind schriftlich zu bestätigen und mit der W&D SERVICE GMBH-abzustimmen.
2.4. Die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergenstandes umfassend fest. Angaben zum Gewicht, Maßen, Gebrauchtwerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten sind circa Angaben. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernde Beschreibung des Liefergegenstandes. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, die Aufgrund rechtlichen Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig.
2.4 Das Montage- und Servicepersonal der W&D SERVICE GMBH hat keine Vertretungsvollmacht.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der W&D SERVICE GMBH bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber/Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
3.2 Dem Auftraggeber/Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für die W&D SERVICE GMBH; wenn der Wert des der W&D SERVICE GMBH gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht der W&D SERVICE GMBH gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt die W&D SERVICE GMBH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit die W&D SERVICE GMBH nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich W&D SERVICE GMBH und der Auftraggeber/Käufer darüber einig, dass der Auftraggeber/Käufer der W&D SERVICE GMBH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des der W&D SERVICE GMBH gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit der W&D SERVICE GMBH nicht gehörender Ware. Soweit die W&D SERVICE GMBH nach dieser Ziffer 3 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Auftraggeber/Käufer sie für die W&D SERVICE GMBH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
3.3 Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber/Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die W&D SERVICE GMBH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom W&D SERVICE GMBH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der W&D SERVICE GMBH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
3.4 Verbindet der Auftraggeber/Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom W&D SERVICE GMBH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
3.5 Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber/Käufer zur Einziehung der gemäß dieser Ziffer 3 (Eigentumsvorbehalt) an die W&D SERVICE GMBH abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber/Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die W&D SERVICE GMBH weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers/Käufers, ist die W&D SERVICE GMBH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers/Käufers zu widerrufen. Außerdem kann die W&D SERVICE GMBH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber/Käufer gegenüber den Abnehmern verlangen.
3.6 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber/Käufer der W&D SERVICE GMBH die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
3.7 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber/Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber/Käufer der W&D SERVICE GMBH unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber/Käufer erfolgt. Der Auftraggeber/Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
3.8 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der W&D SERVICE GMBH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die W&D SERVICE GMBH auf Wunsch des Auftraggebers/Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der der W&D SERVICE GMBH zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Die W&D SERVICE GMBH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
3.9 Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die W&D SERVICE GMBH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber/Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der W&D SERVICE GMBH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
4. Rügepflicht / Abnahme
4.1 Der Auftragnehmer/Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware der W&D SERVICE GMBH schriftlich anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind schriftlich und so detailliert wie dem Auftragnehmer/Käufer möglich zu beschreiben.
4.2 Zeigt der Auftragnehmer/Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung der W&D SERVICE GMBH nicht besteht, und hatte der Auftragnehmer/Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Auftragnehmer/Käufer der W&D SERVICE GMBH den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Auftragnehmer/Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist die W&D SERVICE GMBH insbesondere berechtigt, die bei W&D SERVICE GMBH entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Auftragnehmer/Käufer verlangte Reparatur, vom Auftragnehmer/Käufer erstattet zu verlangen.
4.3 Soweit eine Abnahme erfolgt muss, gilt der Liefergegenstand als abgenommen, wenn der Liefergegenstand geliefert bzw. bei geschuldeter Inbetriebnahme in Betrieb genommen wurde und der Auftragnehmer über die vorgenannte Abnahmefiktion informiert worden ist. Unabhängig hiervon tritt eine Abnahme mit Ablauf von 10 Werktagen nach Lieferung und/oder Inbetriebnahme ein.
4.4. Bei Serviceleistungen ist die ordentliche und fachgerechte Ausführung mit Beendigung der Leistung durch den Auftraggeber mit einem Abnahmeprotokoll zu bestätigen. Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt unverzüglich, spätestens einen Werktag nach Fertigmeldung durch die W&D SERVICE GMBH.
4.5. Die Serviceleistung gilt, auch ohne weitere Fristsetzung durch die W&D SERVICE GMBH und ohne Abnahme des Auftraggebers als erfüllt, wenn fünf Werktage nach Bekanntgabe der Fertigstellung durch die W&D SERVICE GMBH verstrichen sind.
4.6.Offensichtliche Mängel der Serviceleistung sind der W&D SERVICE GMBH durch den Auftraggeber unverzüglich nach bekannt werden anzuzeigen. Bei Mängeln, welche die W&D SERVICE GMBH zu vertreten hat, erfolgt eine Nachbesserung/Änderung oder Mängelbeseitigung grundsätzlich nur durch das Personal der W&D SERVICE GMBH. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Auch in diesem Falle ist die W&D SERVICE GMBH unverzüglich zu verständigen. Bei einer Schadensregulierung verpflichtet sich der Auftraggeber unverhältnismäßige Kosten zu vermeiden und bei der Regulierung mitzuwirken.
5. Verjährung / Gewährleistung / Sachmängel
5.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt sechs Monate. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.
5.2 Der W&D SERVICE GMBH stehen auch bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung zu.
5.3 Die W&D SERVICE GMBH ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. -herstellung verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. Der W&D SERVICE GMBH ist für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung eine Frist von 6 Wochen einzuräumen. Ist die Lieferung/Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Ziffer 5 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen.
6. Haftung / Schadenersatz
6.1 Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.
6.2 Die Ausschluss- bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die W&D SERVICE GMBH, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
6.3. Der Ausschluss und die Verjährungsfristen gem. Ziffer 5.1 und 5.2 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die W&D SERVICE GMBH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Ausschluss bzw. die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6.4 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache.
6.5 Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
6.6 Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die W&D SERVICE GMBH bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen.
6.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.8 Die W&D Service GmbH schließt die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden an den zu wartenden Maschinen aus. Mögliche Schadenersatzansprüche werden auf die übliche, vorhersehbare Schadensumme begrenzt.
6.9 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.10 Die W&D SERVICE GMBH haftet nicht für Schäden, die durch einen Subunternehmer entstanden sind. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Bestellung einen Regressverzicht gegenüber der W&D SERVICE GMBH für derartige Schäden.
6.11 Soweit Schäden durch von W&D Service Gmbh eingebaute Ersatz- oder Neuteile verursacht werden, wird der Schaden auf den Wert der Ersatz- Neuteile begrenzt. Ausdrücklich ausgeschlossen werden sogenannte Weiterfressende Schäden an den zu wartenden Maschinen und Schäden, die auf den gesamten oder teilweisen Ausfall der Maschine beruhen. Ebenso wird eine Haftung für den entgangenen Gewinn oder die durch eine Betriebsunterbrechung entstanden weiteren Schäden ausgeschlossen.
6.12 W&D Service GmbH verpflichtet sich eigene Schadensersatzansprüche gegenüber Lieferanten, soweit diese aus der Lieferung oder dem Verbau der Ersatz- und Neuteile bestehen, an den Auftraggeber abzutreten.
7. Verzögerung
7.1 Wird die von der W&D SERVICE GMBH geschuldete Lieferung bzw. Leistung zwingend durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert (z.B. unabwendbare Ereignisse, höhere Gewalt etc.), so verlängert sich eine vereinbarte Leistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Der Auftraggeber wird von uns unverzüglich nach bekannt werden unterrichtet.
7.2 Sollten Verzögerungen seitens des Auftraggebers (z.B. Materiallieferung, bauliche Maßnahmen) eintreten, so hat uns dieser ebenfalls von der Verzögerung unverzüglich zu unterrichten. Die vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich ebenfalls um die Dauer der Verzögerung.
7.3 Die W&D SERVICE GMBH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der W&D SERVICE GMBH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der W&D SERVICE GMBH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle der Ziffer 7.3 Satz 1 und S. 2 wird die Haftung der W&D SERVICE GMBH wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 25 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 25 % des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach Ziffer 7.3 Satz 1 gegeben ist. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Preise, Liefer- bzw. Leistungsumfang
8.1 An die abgegebenen Preise halten wir uns, soweit nicht anders vereinbart, solange wie im vorliegenden Angebot angegeben.
8.2 Die angebotenen Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Festpreise und verstehen sich rein netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zu dem bei Lieferung bzw. Leistung jeweils gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet.
8.3 Sollten sich Änderungen zum vertraglich vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsumfang oder zum Wartungsablauf ergeben, behält sich die W&D SERVICE GMBH Preisanpassungen vor.
8.4 Sollten Unterbrechungen bzw. Verzögerungen bei der Durchführung der Lieferung bzw. Leistung eintreten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden eventuelle Wartezeiten, entstehende Mehrkosten sowie möglicherweise zusätzliche An- und Abreisen getrennt in Rechnung gestellt und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Arbeitsdurchführung
9.1 Die W&D SERVICE GMBH führt die Arbeiten grundsätzlich selbstständig unter Stellung eigenen Aufsichtspersonals, Handwerkszeug und üblicher Hilfsmittel durch.
9.2 Die W&D SERVICE GMBH ist grundsätzlich berechtigt für Lieferungen und Leistungen Subunternehmer einzuschalten.
9.3 Die W&D SERVICE GMBH kann für den für die Wartungsarbeiten notwendigen Zugang zu den Maschinen Mitarbeiter des Auftraggebers anfordern. Ebenso die Bereitstellung von Hebezeugen oder ähnlichen Hilfsmitteln.
9.4 Die W&D SERVICE GMBH sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen zur Unfallverhütung. Darüber hinaus hat der Auftraggeber uns spezielle Anforderungen zu Sicherheitsvorschriften vor Auftragserteilung bekannt zu geben. Nachträgliche Bekanntgaben dieser Art, können Preisanpassungen zur Folge haben, die vom Auftraggeber zu erstatten sind.
9.5 Der Auftraggeber hat uns alle Informationen, die für die ordentliche und fachgerechte Lieferung und Leistung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
9.6 Der Auftraggeber sorgt für freien und ungehinderten Zugang zu den Wartungsbereichen sowie dafür, dass die Maschinen in einem wartungsfähigen Zustand sind.
10. Zahlung und Aufrechnung
10.1 Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, rein netto ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
10.2 Aufrechnungen mit Gegenansprüchen jeglicher Art sind nur zulässig, wenn diese Ansprüche durch die W&D SERVICE GMBH anerkannt, unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
11. Datenschutz
10.1 Die Daten des Auftraggebers werden, sofern diese für die Abwicklung und Durchführung der Aufträge benötigt werden, gespeichert. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, stimmt der Auftraggeber zu. Seine Daten dürfen ohne Zustimmung nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
12. Sonstiges
12.1 Gerichtsstand für alle Lieferungen bzw. Leistungen ist Kronach.
12.2 Auf die Verträge mit der W&D SERVICE GMBH und alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
12.3 Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
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