Ножницы для профильной стали
Peddinghaus
Peddimax 600
Ножницы для профильной стали
Peddinghaus
Peddimax 600
Фиксированная цена без учета НДС
9 300 €
Год выпуска
1994
Тип предложения
Бывшее в употреблении
Местоположение
Gütersloh, Germany
ДАННЫЕ ОБОРУДОВАНИЯ
- Тип оборудования:
- Ножницы для профильной стали
- Производитель:
- Peddinghaus
- Модель:
- Peddimax 600
- Год выпуска:
- 1994
- Состояние:
- б/у
ЦЕНА И МЕСТОПОЛОЖЕНИЕ
ПОДРОБНОСТИ
- Код объявления:
- A5097852
- Справочный номер:
- 732793
- Последнее обновление:
- в 30.07.2022
ОПИСАНИЕ
Макс. Пробивная и срезающая способность: 600 кН С ассортиментом пуансонов и штампов
Puyw23
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Puyw23
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Провайдер
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Контактное лицо:Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Германия

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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15
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(Местонахождение дилера)
2001
готовый к использованию (использованный)
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Марка Siemens
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-Шероховатая сталь: до 11 мм
-Длина резки: до 150 мм
-Размеры: 275/100/H1180 мм
-Вес: 11 кг
4
давление пробивки 28 т
пробивка поперечного сечения в мм 31 в 7 мм
круглый стальной пруток 32,0 мм
горло 250 мм
высота 223 мм
количество ходов 10 - 30 об/мин
объем масла 32 литра
рабочая высота макс. 1.033 мм
общая потребляемая мощность 3,0 кВт
Beoahnq9xc
вес машины ок. 553 кг.
размеры машины ок. 730 x 540 x 1530 м
Оснащение:
- быстросменное пуансонное устройство до Ø 31 мм - зеленая серия -
- встроенный: круглый пуансон №5 Ø 25,0 мм и круглый штамп №3 Ø 25,7 мм
- Бесплатно: светодиодное освеще...
4
Korschenbroich, Германия

(Местонахождение дилера)
1974
б/у
Круглая сталь 63 мм
Квадратная сталь 55 мм
Плоская сталь 100 x 25 мм
Год постройки является приблизительным
Bwwzogsc
Двигатель 380 В, 6,3 кВт
Вес прибл. 2,450 кг
Это ножницы для отрезания тянущих концов
5
круглая прутковая сталь:42 мм
квадратная кромка сталь:38 мм
L-образный луч: 90° 110x10 мм
плоская сталь: 150 х 16 мм
длина лезвия: 250 мм
глубина надреза до:12 мм
Y7lcmmo8m
выемка: л + т материал: 80 х 10 мм
дыропробивной пресс: давление:50 т
ход: 27 мм
дыропробивной пресс: вместимость (диам. х толщина): 25 х 16 / 20 х 19 мм
вес машины ca.:1,6т
размеры машины при... 1,6 x 0,85 x 1,8 м
11
- Вместимость 50 тонн
- Гидравлический
- Ножное управление
- Аварийная остановка
- Со штрихами
Cdhkwekybx
- 380V
5
Размер плиты: 1500 x 6000 мм
Количество сверлильных шпинделей: 3 шт.
Управление: Siemens Sinumerik 810
Транспортная система: подача 2 x 3 м
Толщина листа - макс.: 50 мм
Толщина листа - мин.: 5 мм
Cbmc9ztoe0
Общая требуемая мощность: 25 кВт
Вес машины прибл.: 6,5 т
Занимаемая площадь: 2 x 2,3 x 2,8 м
Диаметр сверления мин.: 8 мм
Диаметр сверла макс.: 40 мм
Peddinghaus FDB 1500 Сверлильно-прожигательный станок для плит
Центр обработки листовой стали Peddinghaus FDB 1500 подходит для металлоконстру...
5
Wiefelstede, Германия

(Местонахождение дилера)
б/у
Ручные рычажные ножницы, длинный нож, ножницы из листового металла и круглой стали, ножницы из листового металла
-Ножницы из листового металла и круглой стали: Тип 3 BR 4 300
-Плистовой металл: до 4 мм
-Шероховатая сталь: до 13 мм
-Длина ножа: 300 мм
Blax7yndxf
-Держатель вниз: бесступенчатая регулировка
-Надежная рама: массивная стальная конструкция
-Размеры: 335/575/Н2080 мм
-Вес: 103 кг
10
Давление пробивки 28,0 т
Сечение перфорации в q мм 31 в 7 мм
Круглая сталь 32,0 мм
Выступ 250 мм
Высота установки 223 мм
Частота ударов 10 - 30 ударов/мин
Объем масла 32 литра.
Рабочая высота 1 033 мм
Общая требуемая мощность 3,0 кВт
Вес машины приблизительно 553 кг.
Занимаемая площадь прибл. 730 x 540 x 1530 мм
** текущая новая цена ~ 10.000 евро
оборудование :
- гидравлический перфоратор
- держатель заготовки пластины
- опорный стол на вырубной станции
- Двухпозиционный ножной переключатель с...
12
Sierakowska Huta

отличное состояние (б/у)
КАТАЛОГ НОМЕР 6669
ТЕХНИЧЕСКИЕ ДАННЫЕ
- диаметр колеса 600мм
- размеры топа 800х580мм
- двигатель 2,2кВт
- максимальная высота реза 280 мм
- проекция ленты - корпус 570мм
- тормоз
- диаметр извлекающего патрубка 50мм
- габариты длина/ширина/высота 1080х640х2120мм
- вес 270 кг
ПРЕИМУЩЕСТВА
- итальянское производство
- тормоз
- очень хорошее состояние
- подержанная пила
Цена нетто: 7900 злотых
Цена нетто: 1756 евро
Цена нетто, рассчитанная по курсу 4,5 злотых / евро
Cdb8elrj8x
(при больших кол...
1
ширина листа - макс. 40 мм
толщина листа 8 мм
Г-образная балка 40 x 6 мм
Pms7z
вес машины ок. 0,08 t
размеры машины ок. 1 x 1 x 1,5 м
Leipzig, Германия

(Местонахождение дилера)
1993
б/у
Макс. угол изгиба: 75 °
Рабочая высота: 860 мм
Рабочее напряжение: 380 В
Общая потребляемая мощность: 2,1 кВт
Контроль: PCN для 999 форм сгиба
Вес машины приблизительно: 0,42 т
Размеры машины приблизительно LxWxH: 1,3 x 0,8 x 0,9 м
Bs0inofo8v
Транспортные размеры машины: м
Станок для гибки арматурной стали
Он подходит для гибки арматурной стали до Ø 42 мм.
Сгибание форм:
-угол: 40° / 60° / 45°
-размер шины: угловая форма Ø 6 - 42 мм и двойной угол Ø 6 - 32 мм
Гибочный лист:
-Размер Ø 410 мм
-Две...
10
Niederlangen

1990
б/у
Круглая сталь 45 мм
Квадратная сталь 40 мм
Угловая сталь 120 x 13 мм
Давление 80 / 110 т
Ekgppp9
Сечение перфорации в мм 27 в 20 мм
Плоская сталь 500 x 18 мм
Горловина 510 мм
Ход 10 - 30 мм
Рабочая высота 1050 мм
Общая требуемая мощность 7,5 кВт
Вес машины прибл. 2500 кг
Оборудование:
- гидравлический, комбинированный секционный стальной нож
* с вырубной станцией
* со станцией перфорации Мощность перфорации 800 кН
* Плоские стальные ножницы с усилием срезания 100 кН
* ножницы из угловой стали...
5
Wiefelstede, Германия

(Местонахождение дилера)
б/у
Держатель для пуансонов, держатель для пуансонов, пробивной инструмент, пуансоны, пробивной штамп, пробивной пуансон
- Размер матрицы: 13,7 мм
-Матричный держатель: для пробивания ног.
Yrqvm8b3v
-Размеры: 200/120/90 мм
-Вес: 8,7 кг
Размер плитки: 1000 x 6000 ВхЛ мм
Количество договоров на бурение:3 стк.
контроль:Siemens Sinumerik 810
система обработки: Einlauf 2 x 3 м
Bnrrrver9c
толщина листа - макс.:50 мм
толщина листа - мин.:5 мм
общая потребляемая мощность: 25 кВт
вес машины ca.:6,5 t
размеры машины при... 2 x 2,3 x 2,8 м
диаметр сверления мин.:8 мм
диаметр сверления макс.:40 мм
Сверлильно-отрезной станок Peddinghaus FDB 1000 для металлоконструкций, торговли сталью и металлоконструкций для экономичного сверления и пламе...
6
Усилие пробивки: 250 кН
Пробойники, например, отверстие 16 мм в стали 12 мм
Искатель с помощью маховика
Разблокировка подъемника с помощью ножного выключателя
Ccqsvvbro7
Ассортимент инструментов включен в стоимость
3
Круглая сталь 60 мм
Квадратная сталь 60 мм
Угловая сталь 120 x 12 мм
Усилие пробивки 800 кН
Перфоратор: горловина 400 мм
B73uj0wz7a
Перфоратор: макс. длина хода 32 мм
Дырокол: емкость (диам. x толщина) 30 x 15 мм
Перфорация: емкость (размер x толщина) 20 x 20 мм
Устройство для нанесения насечек: L и T сталь 80 x 10 мм
Скорость хода 40 / 46 ходов/мин
Сдвиг листов: Плоский материал 150 x 15 мм
Ножницы для резки листового металла: Длина лезвия 275 мм
Общая требуемая мощность 3 кВт
Вес машины прибл....
9
Гидравлическая дыропробивная машина производства PEDDINGHAUS типа Hydraulik 1000
Машина № 4207873785003, год постройки 1985
Технические данные:
Мощность давления 1000 KN
бесступенчатый ход 10 - 100 мм
Частота ударов 34 - 80 1/мин
Горловина 760 мм
Cc7huaharw
Высота установки 500 мм
Мощность привода 380 В / 15 кВт
пробивка, например, до 31 мм Ø в стали 25 мм
со специальным седлом для пуансона, например, до 58 мм Ø в стали 13 мм
например, до 90 мм Ø из стали 8,5 мм
Вес прибл. 3600 кг
внешние ...
5
Helmstedt, Германия

(Местонахождение дилера)
б/у
Профессиональные стальные ножницы для слесарей, монтажников, мастерских, тяжелых конструкций из листового металла
прочная конструкция с корпусом ножниц из закаленной и отпущенной стали
Рычажная зубчатая передача
Рычажный предохранитель о торсионной пружине
Лезвие изготовлено из высококачественной стали, закаленной и отшлифованной
регулируемый зажим
нарезанные листы, плоская, круглая и квадратная сталь
Стальной лист до мм: 8
Сталь до мм: 20
2xygw3bke
Квадратная сталь до мм: 18
Длина лезвия мм: 17...
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Wiefelstede, Германия

(Местонахождение дилера)
б/у
Скамейные тиски, слесарные тиски, параллельные тиски.
-ширина челюсти: 150 мм
-ширина пролёта: 200 мм
Cnwzv2gy
-номер: 3x доступные пороки
-Цена: за штуку
-Размеры: 490/340/Н195 мм
-Вес: 27 кг
Горло: мм
Частота ударов: ударов/мин
Высота хода: мм
Круглая сталь: 55 мм
Квадратная сталь: 50 мм
Толщина листа - макс.: Ø 30 x 25 мм
Усилие пробивания: 95 т
Ход поршня: прибл. 40 мм
Угловая сталь: мм
Плоская сталь: мм
Профили U-H:
Длина лезвия: 300 мм
значение электрического подключения: 220/380/500 В / 50 Гц
общая потребляемая мощность: 7,5 кВт
вес машины прибл.: 5,0 т
размеры машины приблизительно LxWxH: 2,3 x 1,8 x 2,3 м
стальные ножницы механического профиля
Данные по мощности относятся к ...
2
Электрические контактные ограничители длины для Mubea и Peddinghaus различной длины.
Цена указана за ограничитель длины Mubea 1000 мм.
2sjt23
5
Маркировочное устройство Peddinghaus Signomat 05 имеет наковальню, которая работает как упорный подшипник для печатного колеса во время процесса маркировки.
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